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Um die Sicherheit des Flugzeugs und aller an Bord befindlichen Personen zu gewährleisten, darf das aufgegebene Gepäck oder Handgepäck keine Gegenstände oder Stoffe enthalten, die eine Gefahr darstellen könnten (wobei einige Ausnahmen gelten). Zu diesen Gefahrgütern gehören:
An Bord verboten:
Säuren
Gifte
Brennbare Flüssigkeiten
Streichhölzer/Feuerzeuge
Sprengstoffe
Betäubungsgeräte
Bleichmittel
Druckgas
Abwehrspray
Entzündbares Gas
Munition
Schusswaffen einschließlich Spielzeug und Nachbildungen
Die folgenden Gegenstände sind im HandgepäckNICHT erlaubt:
Stumpfe Werkzeuge
Scharfe Gegenstände
Werkzeug und Zubehör
Folgende Gegenstände können NUR im Handgepäck mitgeführt werden
Mobile LadegeräteMobile-Ladegeräte
LithiumbatterienLithiumbatterien
E-Zigarettene-Zigaretten
Batterien können durch einen Kurzschluss Feuer fangen, wenn sie lose im Gepäck mitgeführt werden. Sie müssen vor Kontakt mit anderen Metallgegenständen geschützt sein (z. B. durch die Originalverpackung oder eine Schutzhülle) und in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden. Mobile Ladegeräte und andere Gegenstände, die primär als Stromquellen genutzt werden, gelten als Ersatzbatterien und können nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Geräte mit korrekt eingesetzten Batterien können in Ihr aufgegebenes Gepäck gepackt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Website der Zivilluftfahrtbehörde.